AGB Stackmann BonusCard

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Erwerb/Gültigkeit

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Stackmann BonusCard, die wir, die

 

Ernst Stackmann GmbH & Co. KG

Lange Straße 39 - 45

21614 Buxtehude,

Tel.: 0 41 61 - 50 66 181 (Mo. – Sa. von 10.00 bis 18.00 Uhr)

E-Mail: kundenlounge@stackmann.de

 

auf Antrag zur Teilnahme am Bonusprogramm unseren Kunden ausstellen.

 

(2) Der Erwerb der Stackmann BonusCard ist kostenfrei. Es fallen weder laufende Gebühren noch Jahresbeiträge an.

 

(3) Die Stackmann BonusCard wird auf den/die Antragsteller/in (Karteninhaber) ausgestellt; sie ist nicht übertragbar und bleibt unser Eigentum. Partnerkarten können auf Wunsch des Karteninhabers ausgestellt werden.

 

2. Bonusfunktion der Stackmann BonusCard

 

(1) Der Karteninhaber erhält auf seine Einkäufe einen zweimal pro Jahr ermittelten Bonus, für den in Abhängigkeit von der Höhe der Umsätze einschließlich Verzehr in den gastronomischen Einrichtungen der Ernst Stackmann GmbH & Co. KG (Umsätze bei Mietpartnern bleiben unberücksichtigt) folgende Staffel gilt:

 

Gesamtsumme der Umsätze:                Bonus-Prozentsatz auf bonusfähige Umsätze:

bis       500,00 €                                                           1 %
bis    1.000,00 €                                                           2 %
bis    2.000,00 €                                                           3 %

ab     2.000,01 €                                                           5 %

 

Dabei werden nur die Umsätze berücksichtigt, die

a)  maximal innerhalb der letzten 12 Kalendermonate vor der Ausschüttung des Bonus gemacht wurden und

b)  für die noch kein Bonus durch Erstellung eines Bonusschecks ausgeschüttet wurde.

 

(2) Bonusfähige Umsätze sind die Einkäufe in den letzten 6 Monaten vor der Ausschüttung mit Ausnahme des Kaufs reduzierter oder anderweitig rabattierter Waren, von Geschenkgutscheinen, Büchern und Zeitschriften, des Verzehrs in unseren gastronomischen Einrichtungen sowie Dienstleistungen und Einkäufe bei den Mietpartnern.

 

(3) Im März und September eines jeden Jahres werden die Boni auf die in den vorangegangenen 6 Monaten gemachten bonusfähigen Umsätze ermittelt und darüber, sofern der Mindestwert 3 € erreicht, ein Bonusscheck erstellt, der beim Einkauf eingelöst werden kann. Wird der Mindestwert nicht erreicht, wird er in die nachfolgende Ausschüttungsperiode übertragen. Eine Barauszahlung des Bonusschecks sowie entsprechender Teilbeträge sind möglich. Guthaben auf dem Bonuskonto können wir mit eventuellen Forderungen gegenüber dem Karteninhaber verrechnen.

 

3. Zahlungsfunktion der Stackmann BonusCard

 

(1) Wenn im Antrag ein SEPA-Lastschriftauftrag erteilt wird, ist die Stackmann BonusCard auch als Zahlungsmittel verwendbar.

 

(2) Der Einkaufsbetrag wird vom Bankkonto des Karteninhabers abgebucht. Der Karteninhaber hat für ausreichende Deckung auf seinem Bankkonto zu sorgen. Anderenfalls können wir die BonusCard ohne Einhaltung einer Frist sperren. Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung sind uns unverzüglich persönlich oder schriftlich mitzuteilen.

 

4. Partnerkarten mit Zahlungsfunktion

 

Sind für die Hauptkarte Partnerkarten mit Zahlungsfunktion ausgegeben worden, wird die Abbuchung der Einkaufsbeträge mit der Partnerkarte vom Konto des Partnerkarteninhabers vorgenommen. Karteninhaber und Partnerkarteninhaber haften aber gesamtschuldnerisch für alle mit der Haupt- und den Partnerkarten getätigten Einkäufe.

 

5. Datenschutz

 

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Teilnahme am BonusCard-Programm finden Sie hier.

 

6. Missbrauch/Verlust

 

Die missbräuchliche Verwendung der Stackmann BonusCard kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Verlust der Stackmann BonusCard ist umgehend an unsere in Ziff. 1. Abs. 1 genannten Kontaktdaten zu melden, damit durch eine Sperrung Missbrauch vermieden werden kann.

 

7. Änderungen

 

Die mit dem Bonusprogramm verbundenen Leistungen können mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Februars oder August eines jeden Jahres verändert oder aufgehoben werden. Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen im Leistungsumfang oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in Textform vorab unter der zuletzt bekannten Anschrift bzw. E-Mailadresse bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach dem Datum des Poststempels oder dem E-Mail-Versand der Mitteilung gem. Ziff. 8. gekündigt oder die BonusCard ohne Widerspruch weiter benutzt wird. In der Änderungsmitteilung werden die Karteninhaber hierauf hingewiesen.

 

8. Kündigung/Beendigung des Programms

 

(1) Der Karteninhaber ist jederzeit berechtigt, seine Teilnahme an dem Bonusprogramm zu kündigen und die Stackmann BonusCard an uns zurückzugeben. Bereits erteilte Bonusschecks bleiben gültig; Bonuspunkte, für die noch kein Bonusscheck erteilt wurde, verfallen. Mit der Kündigung entfällt auch die Nutzungsmöglichkeit etwaiger Partnerkarten.

 

(2) Wir sind berechtigt, das Bonusprogramm unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Februars oder August eines jeden Jahres durch Kündigung in Textform einzustellen.

 

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

(4) Im Falle der Kündigung durch uns erhalten die Karteninhaber unter ihrer zuletzt bekannten Anschrift unter den Voraussetzungen der Ziff. 2. einen Bonusscheck über ihr Bonusguthaben.

 

9. Online-Streitbeilegung, Schlichtungsverfahren

(1) Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Sie hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

(2) Wir sind grundsätzlich nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

 

 

Stand: November 2020